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Förderung durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Förderung durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Über das KHZG

Das KHZG ist Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP). Es ist ein nationales Investitionsrpogramm zur Krankenhausdigitalisierung und -modernisierung des Bundesgesundheitsministeriums. In Nordrhein-Westfalen werden die Fördermittel zu 70 % vom Bund und zu 30 % vom Land zur Verfügung gestellt. Die Refinanzierung der Bundesmittel erfolgt im wesentlichen durch Fördermittel der Europäischen Union aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), die im Rahmen des Programms NextGenerationEU bereitgestellt werden.

Ziele

Das KHZG  verfolgt das Ziel, die digitale Transformation der deutschen Krankenhäuser gezielt voranzubringen, um die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen zu stärken und die technische Infrastruktur nachhaltig zu modernisieren. 

Umsetzung

Das KHZG unterscheidet 11 Fördertatbestände, die Förderschwerpunkte darstellen. Im Zuge der Umsetzung sind für jeden Fördertatbestand vorab definierte "MUSS-Kriterien"  zu erfüllen. 

Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie haben die GFO Kliniken Mettmann-Süd nachfolgenden Fördertatbestände erfolgreich beantragt:

Gefördert wird im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 2 KHSFV die Einrichtung eines Patientenportals, das ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement sowie das Überleitungsmanagement von Patientinnen und Patienten zu nachgelagerten Leistungserbringern beinhaltet sowie den digitalen Informationsaustausch zwischen den Leistungserbringern und Leistungsempfängern vor, während und nach der Krankenhausbehandlung ermöglicht. Patienten werden hierdurch in Ihren Behandlungsprozess digital eingebunden; von der digitalen Terminvereinbarung bis hin zum digitalen Überleitungsmanagement in nachgelagerte Einrichtungen.

Gefördert werden im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 3 KHSFV digitale Pflege- und Behandlungsdokumentationssysteme, die Systeme zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation der Pflege- u. Behandlungsleistungen einschließen können. Durch eine schlankere, da aufwandsärmere und besser verfügbare Dokumentation soll die Pflege- u. Behandlungsqualität gesteigert und die Abläufe optimiert werden.

Gefördert werden im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 4 KHSFV teil- oder vollautomatisierte klinische Entscheidungsunterstützungssysteme zur Diagnostik-, Therapie- oder Medikationsempfehlung für eine verbesserte Patientenbehandlung.

Gefördert wird im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 5 KHSFV die Einführung eines digitalen Medikationsmanagements. Hierdurch wird die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) signifikant erhöht und die Medikation aller PatientInnen effektiver und transparenter abgebildet.

Gefördert werden im Rahmen des § 19 Abs. 1 Nr. 9 KHSFV die Einführung und Nutzung vernetzter digitaler Systeme und telemedizinischer Anwendungen. Dadurch wird die Zusammenarbeit zwischen medizinischen Einrichtungen verbessert, Prozesse digital unterstützt und die Versorgung der PatientInnen effizienter, transparenter und qualitätsgesichert gestaltet.