Leitung Zentrale Patientenaufnahme
Zentrale Patient:innen-Aufnahme
Hier finden Sie den Kontakt zu unserer zentralen Patient:innen-Aufnahme der GFO Kliniken Mettmann-Süd

Zentrale Patient:innen-Aufnahme Hier finden Sie den Kontakt zu unserer zentralen Patient:innen-Aufnahme der GFO Kliniken Mettmann-Süd
Die ZPA übernimmt die Koordinations- und Lotsenfunktion für alle geplanten chirurgischen, unfallchirurgischen, gynäkologischen, neurochirurgischen und anästhesiologischen Aufnahmen und ist somit die zentrale Anlaufstelle für viele Patient:innen, die in unserem Haus versorgt werden.
Die Mitarbeiter:innen dort erfassen Ihre persönlichen Patientendaten, die für die Abwicklung des geplanten Aufenthaltes wichtig sind.
Nach der administrativen Anmeldung erfolgt:
- Untersuchung durch die Fachabteilung
- Besprechung der Therapiemaßnahme
- Planung und Aufklärung der OP
- Vorbereitung der prästationären Aufnahme
- ggf. Narkoseaufklärungsgespräch
Ihre Ansprechpartner:innen
Die Abstimmung Ihres Termins, z. B.
- zu Ihrem ambulanten Untersuchungstermin
- zur Indikationsstellung einer Operation
- zur Vorbereitung eines operativen oder diagnostischen Eingriffs
erfolgt über die zentrale Terminvergabe unter o. g. Telefonnummern.
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr & Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Sie erreichen uns auch per E-Mail: terminvergabe@stmartinus-langenfeld.de
- Ihre Krankenkassen-Versichertenkarte, ggf. Information zur Zusatzversicherung
- Ihren Personalausweis
- den Einweisungsschein Ihres Arztes (für eine ambulante OP ist ein Überweisungsschein ausreichend)
Für das ärztliche Gespräch und die Aufnahmeuntersuchung bringen Sie bitte, soweit möglich und für Sie zutreffend, folgende Unterlagen mit:
- kürzlich angefertigte Röntgen- oder MRT-Aufnahmen, Arztbriefe (Radiologie, Neurologie, Kardiologie, Laborbefunde, EKG, etc.), Auflistung vorheriger Operationen
- Allergiepass, Impfpass, Marcumar-Ausweis, Blutgruppennachweis, Röntgenpass, Diabetikerausweis
- Medikamentenplan (Auflistung der Dauermedikation)
- Vollmachten, Betreuerausweis, Patientenverfügung
Falls Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, werden die Pflegekosten in der Regel von dieser übernommen. Privat Versicherte oder Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung sollten ebenfalls die von ihrer Krankenversicherung ausgestellte „Klinik-Card“ vorlegen, damit sofort mit der zuständigen Versicherung abgerechnet werden kann. Liegt uns diese „Klinik-Card“ nicht vor, werden Ihnen die Pflegekosten in Rechnung gestellt bzw. ist das Krankenhaus berechtigt, eine sofortige Vorauszahlung zu fordern (Ausnahme: Beihilfe- Versicherte). Bitte bedenken Sie, dass auch von Patienten, die gesetzlich versichert sind, ein Eigenanteil zu tragen ist.
Alle Patienten erhalten bei uns eine umfassende und kompetente medizinisch-pflegerische Betreuung. Auf Wunsch können Sie aber auch zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehört z.B. die Behandlung durch den Chefarzt oder die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer auf der Privatstation.
Diese Leistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen und erfordern vorab eine schriftliche Wahlleistungsvereinbarung.
Leider ist es aufgrund von Notaufnahmen nicht immer möglich, diesen Wünschen zu entsprechen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis.
Das Team der ZPA steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. „Wir arbeiten Hand in Hand und ersparen Ihnen somit unnötige Wege und lange Wartezeiten“, so die Teamleitung Frau Birgit Schuster.